Mhhh eine Beurteilung, in Bezug auf die Löschanlage,ist nach Industriebaurichtlinie doch aufgrund ihrer maximalen Lagerhöhe von 9 m nicht möglich, oder?
Um das nochmal zu verdeutlichen. Ich möchte letztlich wissen an welchen Auswahlkriterien sich die Auswahl einer Löschanlage in einem HRL spiegelt.
Mein Kenntnissstand ist, es gibt keine Gesetzte und eigentlich auch nur Richtlinien und Normen, die einen in die richtige Richtung stupsen, um es mal flapsig zu beschreiben.
Um die Kommentare zusammenzufassen, sind in HRL als auch in Tiefkühllagern individuell anzufertigende Brandschutzkonzepte notwendig, die individuell auf eine zu errichtende Halle ausgelegt wird. Dabei spielen, nehme ich an, Lagergut Laguthöhe und Gebäudegegebenheiten eine wichtige Rolle? Löschanlagen sind also nur aufgrund eines Gesamtkonzeptes zu errichten.
Ist es den nicht sinnvoll, dies in Gesetzen festzulegen, oder würde dies die individuelle Einsatzfähigkeit von HRL vernichten?