warum "nicht zu unrecht"?
Dass die NE 3-geschoßig ist bedeutet doch nur, dass sie nicht "die Regel" ist.
Aber das reine Abweichen vom Standardfall alleine rechtfertigt noch keine Bedenken bezügl. des Brandschutzes.
Da muss schon noch etwas mehr Butter bei die Fische.
Natürlich bleibt´s formal eine Abweichung. Aber diese wäre auch ohne Kompensationsmaßnahmen zu genehmigen, wenn nicht konkrete Bedenken bezügl. des Brandschutzes angeführt werden können (die dann auszuräumen oder zu kompensieren wären).
Stefan Blümel