Hallo C. Lammer,
die Abtrennung der Wohnung zu den Büros erfolgt über eine Schallschutzwand, welche F90-A erfüllt. Abschottung zum Dachraum wird über Gipskartonplatten F30 hergestellt. Rettungsweglänge überall weit unter 35 m, da zwei Treppenhäuser vorhanden sind. Ansonsten sehe ich keine erlaubnispflichtigen Abweichungen, oder habe ich etwas übersehen?
Gruß, Franz Lang