Hallo Archi,
mit Verlaub: Warum ruft Du Deinen BS-Fachplaner nicht einfach an und fragst ihn? Wenn ich derjenige wäre und Deine Fragen hier im Forum lesen, würde ich mich ein wenig wundern.
Aber weil ich´s nicht bin zu Deinen Fragen:
1) Die 25 m kommen wohl aus der VkV, die eine Rettungsweglänge vom 25 m in Luftlinie zulässt. Und in Bayern gilt das für sich und ist als Nachweis der Einhaltung der RW-Länge ausreichend (im Gegensatz zu NRW, wo tatsächlich die 25 m Luftline UND die 35 m Lauflinie in der SBauO stehen; man hat in NRW meiner Ansicht nach den Ansatz der VkV nicht verstanden).
2) Deine VK-Stätte fällt zwar nicht unter die VkV; es ist jedoch durchaus üblich, VK-Stätten > 800 qm in Anlehnung an die VkV zu beurteilen (die 25 m stellen dabei eine erhebliche Erleichterung dar, weil dieser Nachweis nämlich ohne Einrichtung möglich ist).
3) Der Ansatz hinsichtlich der Kundenanzahl ist aus meiner Sicht eher überflüssig und letzendlich reltiv gefährlich, weil tatsächlich unbelegt. Die Überlegung setzt ja eine gleichmäßige Auslastung voraus und sollte ja auch für die Zukunft so gelten...
Hier würde ich einen Ansatz aus VkV und VStättV wählen: Nach VkV sind 0,3m/je 100 qm VK-Fläche erforderlich. Nach VStättV werden 200P/je 100 qm angesetzt. Die erforderliche Breite ist dann(1,2 m/200 P bzw. 100 qm). In der VK-Stätte ist dies dann also 1/4. Somit rechne ich immer mit 50 P/100 qm. Ergibt z.B. bei 1.600 qm ca. 800 Personen, für die 4 Türen á 1,20 m ausreichen. Bei VK-Stätten unterhalb der VkV-Schwelle nehem ich mir die Freiheit, die Türbreiten selber festzulegen und nicht auf das irre (un dletzendlich veraltete) Maß von 2.0 m zu gehen (welches nur Probleme verursacht).
Gruß
Werner Müller
Gruß
Werner Müller