Hallo zusammen,
C.Lammer hat völlig recht. Hier nur etwas ausführlicher, für die, die sich eher selten damit beschäftigen müssen:
Eine Feststellanlage wäre z.B. auch ein Freilauftürschließer, also ein Obentürschließer mit Freilauffunktion. Denke, das ist hier gemeint.
Sowas ist durchaus üblich, auch bei Mietwohnungen, wenn z.B. die Wohnungszugangstür eine Rauchschutztür oder Brandschutztür ist (oder eine sonstige "selbstschließende" Tür), die dann ja "selbstschließend" sein muss, also einen OTS haben muss.
Da diese OTS wegen der Schwergängigkeit von den Nutzern sehr gern "ausgehängt" werden oder verkeilt und dann ja auch die Schutzfunktion der Tür nicht mehr gegeben ist, wird oft (so man es sich leisten will und kann) dann eine Feststellanlage in Form eines OTS mit Freilauffunktion verbaut. Der Mieter sollte also glücklich sein, wenn ihm diese Erleichterung gewährt wird.
Was eine "Freilauffunktion" ist, kann ich auf Wunsch noch erläutern, sollte aber eigentlich bekannt sein.
Sofern also eine Feststellanlage eingesetzt ist, MUSS!!!! diese monatlich geprüft und mind. 1x jährlich vom autorisierten Fachbetrieb gewartet werden. Und zwar zu veranlassen vom "Betreiber", das ist üblicherweise der Besitzer bzw. der gibt es weiter an den Mieter. Üblicherweise gibt es für die jährliche Prüfung einen Wartungsvertrag mit einem Fachunternehmen.
Die monatliche Prüfung (dauert nur ein paar Minuten, ist einfach) kann der Mieter oder auch der Hausmeister (nach Einweisung) machen. Wie das im Einzelnen gehandhabt wird und wer (miet-)vertraglich dazu gezwungen werden kann, mag jeder für sich entscheiden.
Wenn der Mieter dazu verpflichtet ist und sich weigert, würde ich ihm einfach die Kosten für Reparatur oder Ersatz aufbrummen, wenn wegen seiner Unlust dazu die Anlage kaputt geht - das wäre teuer.
An die Vernunft apellieren, dass er durch diese Anlage ja auch "geschützt" wird, hat meist wenig Erfolg. Selbst der Hinweis "du haftest persönlich, wenn dadurch z.B. bei einem Brand ein Mensch stirbt" bringt i.d.R. nichts.
Fakt ist, wenn nicht monatlich geprüft wird und das Ding hat eine Fehlfunktion wäre der Schutz dahin, die Gewährleistung auf die Anlage auch und die sind einfach zu teuer, um sie bei Defekt permanent neu zu kaufen, nur weil die Prüfung oder Wartung verschlampt wurde.
Sonst hat das Nichtprüfen/-warten wohl nur negative Folgen, wenn ein Schadensfall eintritt.
Wenn man ein Auto kauft, ist klar, dass man da zum Service und HU muss und man dafür zahlen muss, bei solchen durchaus lebensrettenden Anlagen wird aber immer geschlampt und geknausert.
Die Wartung von Brandschutztechnischen Anlagen wird vom Betreiber oft ignoriert, da muss man nur mit offenen Augen durch unsere deutschen Parkhäuser und Shoppingcenter gehen.