Hallo
gehören Rauchableitungsanlagen gem. MBO / HBO (Treppenraum) oder gem. Versammlungsstättenverordnung für Versammlungsräume bis 1.000m? zu den, gem TPrüfVO, regelmäßig durch zugel. Sachverständige zu prüfenden Anlagen ?
TPrüfVO § 2,(1) Satz 3: "Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie maschinelle Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen,"
Gruß,
J.Peters