Hallo Kollegen,
Gem. der Baugenehmigung wurde 1992 ein Hochhaus errichtet. In dieser ist kein Hinweis darauf gewesen, dass das Objekt nach der MHHR zu erstellen war, weil in Niedersachsen zu der Zeit und auch heute die Richtlinie nicht eingeführt wurde . Der bauliche Brandschutz ist in der Baugenehmigung präzisiert
worden.
Nun gibt es Mieter in dem Objekt, die in Anlehnung an die MHHR, die in Niedersachsen immer noch nicht eingeführt ist,
nachträglich von dem Eigentümer ein Brandschutzkonzept sowie einen Brandschutzbeauftragten fordern auf der Grundlage der
MHHR. Der Eigentümer hat mich damit beauftragt dies zu prüfen und eine Stellungnahme abzugeben.
Für mich ist der Sachverhalt absolut klar: Genehmigung der Behörde liegt vor, ohne dass 1992 ein Brandschutzkonzept bzw. ein BSB gefordert wurden. Es gilt Bestandsschutz und die Mieter müssen ihren betrieblichen /organisatorischen Brandschutz in Eigenregie sicherstellen. Gibt es eine gegenläufige Meinung in diesem Kreis?
PS. Die Brandschau mit der Feuerwehr letztes Jahr hat die o. g. Punkt nicht ausgestellt.
Gruß
B-Miro