Hallo,
Ein Gebäude der Gebäudeklasse 3 in Hessen erhält eine Pelletheiztung, 100kW. Der Heizraum ist vom Restgebäude durch eine Trennwand, sauber F90 abgetrennt. Alle anderen Wände sind Aussenwände, an die aus meiner Sicht, keine Anforderungen zu stellen sind.
Der Raum ist eingeschossig, an das Dach werden keine Anforderungen gestellt (d.h. B2 und harte Bed.)
Es ist geplant 13 Tonnen Pellets in einem Stahl-Silo im Heizraum zu lagern. Aus meiner Sicht ist dies möglich, denn die FeuVO enthält keine Anforderungen für Wände von zwischen Brennstofflagerraum und Heizraum. Ich habe Probleme mit dem VB der genehmigenden Behörde, deshalb meine Frage:
Sitze ich hier einem Irrtum auf, oder gebt Ihr mir Recht ?
Danke,
J.Peters