Geht es hier um "Will-i"?
Wenn ich es recht verstanden habe, GKL 4 in Bayern, 1 Wohnung und eine andere Nutzung als einzige Nutzungen im Dachraum?
=> Baurechtliche Anforderung:
Trennwand in F30 bis zur Dachhaut
oder
Trennwand in F30 bis zur Rohdecke, Rohdecke in F30
Ich würde als erstes Rücksprache mit dem Zulassungsinhaber der Trennwand halten, ob er eine Lösung parat hat.
Mögliche Alternativen:
Holz behandeln.
Kompensieren, zum Beispiel mit einer BMA.
Gruß
C. Lammer