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Bestand, nur BauO, Blitzschutz, prüfen?
Benutzer_1653
Sehr geehrte Damen und Herren,
Es ist die Bauordnung GK4 (kein Sonderbau) zu beachten.
Der Eingriff (Umbau, Umnutzung) ins Gebäude schafft Wohn- und Herbergsräume(
Ist es verhältnismäßig, den Blitzschutz (DIN VDE...) erneut zu prüfen?
Gruß Arnulf
Benutzer_822
Blitzschutz ist anzuordnen, wenn durch die Lage oder Art der Einschlag von Blitzen zu erwarten ist oder besondere Schäden zu erwarten sind (großer Personenkreis oder hohe Wirkung wie Chemie oder Sprengstoff). Danach prüfen und entscheiden. Äußerer und innerer Blitzschutz (Überspannungsableitung) mfg Schächer
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