Hallo,
ich plane zur Zeit ein Gebäude in einer Baulücke. GKL 5. Ob die bestehende Gebäudeabschlußwand des NAchbarn als BW ausgebildet ist, weiß ich nicht. Öffnungen hat sie zumindest nicht.
Nun ist mein Gebäude nicht so lang wie das Nachbargebäude. Es entsteht also eine Art über Ecksituation bei der Brandwand. Darf ich davon ausgehen, dass die Brandwand des NAchbarn ordnungsgemäß errichtet ist?
Ich frage, da ich an der Scke Fenster habe. Also kann ich keine 5m öffnungslos bringen. Wenn aber BW vom Nachbarn in Ordnung ist, wäre es ja in Ordnung, oder?
Ich bitte um Meinungen.