Hallo Kollegen,
in einem konkreten Bauvorhaben in Hamburg stehe ich vor zwei Problemen, bei denen ich möglcicherweise "ein Brett vor dem Kopf" habe.
1. Stellt bei einem Hochhaus (!) der obere Abschluss des letzten Geschosses, in diesem Fall Trapezblech+Dämmung+Abdichtung das Dach oder die Decke dar? Seitens der Bauaufsicht wird gesagt, dieses sei die Decke und müsste damit F-90 sein. Ich hingegen halte es für das Dach, da sich darüber ja keine weiteren (Hohl-)Räume befinden und das ganze als "Wetterschutz" dient. Denn wo ist der Unterschied zwischen dem Dach eines "normalen" Hauses und dem eines Hochhauses (ausser in der Höhenlage). Denn die Betonung der Bauaufsicht liegt auf "bei einem Hochhaus"!
2. Fordert die HambBauO in § 30 (10) für Dächer von Hochhäusern, unter denen sich keine feuerbest. Decke befindet, für "Tragschale und Zwischenbauteile" nichtbrennbare Baustoffe. Dieses sind im konkreten Fall Trapezblech und Dämmung, nicht aber die Dachhaut, denn das ginge dann nicht mehr mit Folien- oder Bitumendach, welche ja auch harte Bedachungen darstellen können. Denn das dieses erf. ist, ist absolut unstrittig.
Ich hoffe auf interessante Antworten, zu 1. vielleicht sogar Hinweise, wo die Unterscheidung zu finden ist.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer