Guten Tag.
Ich habe eine Frage zur Nutzungsänderung von einem Hühnerstall in Niedersachsen.
Es ist beabsichtigt in einem leer stehenden großen Hühnerstall zukünftig alte Autos (Oldtimer) und Wohnwagen abzstellen.
Der Hühnerstall hat eine Breite von etwa 30 m und eine Länge von etwa 50 m mit einer Deckenhöhe von 3 m. In Längsrichtung ist in der Mitte eine Trennwand eingezogen.Das Gebäude ist in Holzbauweise erstellt. Die Wände sind auf der Innenseite mit Eternit/Rigips-Platten verkleidet. Die Decke ist unterhalb der Dachbinder mit einer Platte verkleidet welche zusätzlich als Dampfbremse mit einer Metallfolie kaschiert ist. Es sind keine Fenster vorhanden. Türen befinden sich auf beiden Giebelseiten. Der Fussboden ist vollflächig aus Beton.
Es soll in diesem Gebäude nicht mit den Fahrzeugen gefahren werden, so das der Gesichtspunkt der Abgase keine Rolle spielt.
Nun meine Fragen:
Müsste für die Unterstellung von Fahrzeugen in diesem ehemals als Hühnerstall genehmigten Gebäude eine Nutzungsänderung beim Bauamt beantragt werden?
Welche Baulichen Änderungen sind dafür erforderlich bzw welche Anforderungen müssen erfüllt sein?
MfG und danke für Eure Tipps
Tjueche