Ich sehe für beide Nutzungen zwei Rettungswege als erforderlich an.
In Supermärkten etc. gibt es in der Regel MitarbeiterInnen, die nur oder einen erheblichen Anteil ihrer Arbeitszeit im Lager verbringen, also dort ihren Arbeitsplatz haben. Somit handelt es sich meines Erachtens um Aufenthaltsräume im Sinne der Bauordnung.
Die geplante "Teeküche", hier wohl eher der notwendige Sozialraum, ist aus meiner Sicht, nicht nur brandschutztechnisch, unzulässig.
Gruß
C. Lammer