Hallo Zusammen,
ich sehe es genauso wie die beiden Kollegen.
Dennoch, ich hatte die frage auch schon mal gestellt. (http://www.brandschutzfachplaner.de/index.php?inhalt=Forum.php&art=antwort&uid=22efcacc01337819ae568e64df95&frageID=4592&li=)
Für mich stellt sich die Frage, warum seitens des NRW-Ministeriums in einer Verwaltungsvorschrift ausdrücklich auf die möglichen zusätzlichen Maßnahmen (Kiesauflage etc.) hingewiesen wird, wenn eine harte Bedachung ausreichen würde.
Noch einmal. Aus meiner Sicht müsste eine harte Bedachung ausreichen da von oben/außen ja eigentlich nur mit Funkenflug bzw. Flugfeuer gerechnet werden muss und dagegen soll ja schon die harte Bedachung schützen. Gegen einen Brand von innen, welcher sich in einer evtl. brennbaren Dachdämmung weiter fortsetzt, sehe ich den nutzen ein z.B. Grobkiesauflage nicht.
Habe ich hier eien Denkfehler?