Hallo, die kennzeichnung an der Fluchttür ist eine Sicherheitskennzeichnung nach ArbStättV. Danach hat diese zu erfolgen wenn der Verlauf des RW nicht zweifelsfrei zu erkennen ist, erhöhte Brand-u./o. Ex-gefahr besteht oder große Personenstöme zu erwarten sind.
ist eine Kennzeichnung bereits 1,5 m vor der tür, brauche ich an der tür nicht noch eine.
Außenkennzeichnungen sind "Sonderwünsche".
Brand