konkrete Vorgaben gibt es für diese Objekte in BW nicht. Da es aber ein Sonderbau nach § 38 LBO ist, können besondere Anforderungen gestellt, aber auch Erleichterungen zugelassen werden.
Als Orientierung empfehle ich die Musterbeherbergungsrichtlinie, und somit Sicherheitsbeleuchtung in Fluren und Treppenräumen.
Für die Ausführung sind DIN VDE 0100-560 und DIN EN 50172 maßgebend.
Ob ev. Einzelbatterieleuchten ausreichend sind, ist mit der zuständigen Baurechtsbehörde abzustimmen.
Gruß
Hannes