Hallo,
ich habe ein Problem mit der baurechtlichen Einordnung eines nicht gewerblichen Gebäudes (kein Hotel) in Zusammenhang mit dem Geltungsbereich der Beherbergungsstättenrichtlinie.
Konkret in Kurzfassung:
- Betriebseigene Weiterbildungsstätte (Erwachsenenqualifikation) mit Übernachtungsmöglichkeit je nach Lehrgangsdauer (2 Tage bis 6 Wochen)
- Belegung: insgesamt max. 40 Betten in Ein- bis Zweibettzimmern mit Badzelle
- drei Obergeschosse, Fußboden oberstes Geschoss 7,30 m über Gelände
- Grundfläche Gebäude < 400 m?
- Keine Gemeinschaftsräume, Gasträume, Küchen o.ä im Gebäude (also reines ?Unterkunftsgebäude?), die Verpflegung erfolgt in einem anderen Gebäude
Unterliegt dieses Gebäude dem Geltungsbereich der Beherbergungs-RL? Wie beurteilt Ihr die Einordnung?
Vielen Dank!