die M Beh St VO ist in Hessen als Richtlinie den Bauaufsichten vorgegeben, sie ist kein unmittelbares Recht. Da die Sonderbaugrenze bei Hotels in Hessen entsprechend dem Debattenstand der MBO Nov 2001 (verabschiedet nachher geändert Nov 2002) bei 30 (statt nachher wieder 12) Betten liegt, haben wir bei bis zu 30 Betten Regelbauten. Mit Vor- und Nachteilen ...
Interessant ist die Bayr Variante, vollwandige, dichtschließende, (selbstschließende) Zimmertüren statt RS Türen zu nutzen, sind robuster und viel billiger und man kann Schließgeräte drauf schrauben. mfg Schächer