Autor: M. Koeppen Hallo Allerseits,
für eine Schule würde ich - außer vielleicht der genannten Turnhalle / Aula, aber auch hier je nach Fassungsvermögen - keinerlei 1125-Panikstangen vorsehen.
An einer kürzlichen Evakuierungsübung in einer Mittelschule (3 Etagen, ca. 350 Schüler) konnte ich sehr schön sehen, daß das Ganze an der Schule im "Gänsemarsch", geführt vom Lehrer, abläuft.
(anders mag es bei Terrorakten oder Amokläufen sein)
Wie Vorredner schon schrieben, ist die Panikstange bei ´Gedränge´ sinnvoll, und jeder, der sich als Jugendlicher schon mal vor einer Diskothek nach ausverkauften Karten gedrängt hat, weiß, das dann niemand mehr einen Drücker betätigen kann...
Damit wären wir bei den Nutzungen, die eher Panikstangen erfordern: Versammlungsstätten, Diskotheken, Kinos, Flughäfen -
wobei auch hier das Ermessen eine Rolle spielt, da Handhabungstests gezeigt haben, daß sich Türdrücker (EN179) schneller drücken lassen als Antipanikstangen (EN1125), zumindest von deutschen Einzelpersonen [s. VdS-Zeitschrift 04/99].
Das macht die Entscheidung nicht gerade leichter.
Bei einem kleinen Veranstaltungssaal (200 Leute) haben wir (Bauaufsicht, Architekt, meine Wenigkeit) uns auf Drücker und gegen Stangen geeinigt.
Bei einem Pressezentrum (350 Journalisten) haben Brandschutzprüfing. und Behörde letztens Panikstangen an einigen Türen (Ausgänge zum 2.Rettungsweg)gefordert - hierüber gab es auch Diskussionen.
Das Ganze bleibt also eine Einzelfallentscheidung, und man tut gut an einer vorherigen Abstimmung mit allen Verantwortlichen, nebst Protokoll.
mfG
Michael Koeppen
Fachplaner Brandschutz (Eipos)