Hallo ,
ist es denkbar eine Abweichung für folgenden Fall zu bekommen?
Gewerbeeinheiten im EG. Im Keller nur Abstellräume.
Für drei Gewerbeeinheiten geht ein gemeinsamer notwendiger Treppenraum in die jeweiligen Kellerräume (Lagerräume). Der Treppenraum liegt mittig im Gebäude. Also ein innenliegender Kellerraum.
Allerdings führt demnach der einzige Rettungsweg eben von den KEllerräumen über den Treppenraum ins Erdgeschoss in die Einheit. EIn notwendiger Treppenraum müsste aber eigentlich direkt ins Freie führen.
Besteht da die Chance auf Abweichung, da kein Aufenthaltsraum?