Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ein alter Wasserturm wurde umgebaut zu einer Wohnung.
Höchste Ebene Fußboden ca. 23,5m.
Die Anleiterbarkeit an einem Fenster im obersten Stockwerk wurde per Anleiterungsversuch nachgewiesen.
Genehmigt wurde das ganze als Hochhaus.
Problem ist das ganze ist 1 Wohneinheit.
Ist dieses Gebäude nun prüfpflichtig wie andere Hochhäuser oder nicht?