Ja, das Problem ist mir bekannt. Kenne ich sogar aus einen Hotel als ersten Rettungsweg, hier mit einer Füllung aus Glasbausteinen; diens als Zugang vom Flur in den "notwendigen Treppenraum".
Eine konkrete Beurteilung bzw. Lösung ist es per Ferndiagnose nicht ganz einfach.
Wie lange ist den der Stichflur?
Wäre ja unter 10 m unbdenklich, darüber schon eher.
Hat der Stichflur auch Fenster?
Ggf. kann man dort ein Drehfügelfenster einbauen?
Ich habe leider gerade nur die MSchulBauR, die 2001 galt, zur Hand, nicht die von NRW. Da waren schon zwei bauliche Rettungswege vorgesehen; und in der BauO NRW galt auch schon 90 x 120.
Wenn es also Abweichungen (von 2. baulichen RW) gibt, müssten diese ja im Brandschutzkonzept zu finden sein. Wenn nicht, würde ich davon ausgehen, dass damals 90 x 120 der Genehmigung zu Grunde lagen.
Letztendlich bleibt aber immer noch die Betreiberverantwortung.
Gruß
C. Lammer