Hallo JeSchoppi,
hinsichtlich der Notwendigkeit von Flucht- und Rettungswegplänen bin ich inzwischen ernüchtert; es schaut sowieso niemand drauf.
da wo gesetzliche Vorgaben die Pläne vorschreiben, kommt man nicht umhin, diese auch anzufertigen und auszuhängen.
Sofern in Schulen eine intensivere Brandschutzerziehung erfolgt und in diesem Zusammenhang mit Fluchtwegplänen gearbeitet wird, sieht die Sache anders aus: dann können sie ein wichtiger Teil der Brandschutzerziehung sein.
Daher: wo eine intensive Brandschutzerziehung gelebt wird, können sie wichtiger Teil des Gesamtpakets "Brandschutzordnung" sein.
Dort kann man durchaus mit Plänen in jeder Klasse aufs Leben vorbereiten (z.B. bei Hotelaufenthalten).
Wo Brandschutz eher als Stiefkind behandelt wird, braucht man die Pläne im Prinzip nicht bzw. hängt sie möglichst spartanisch aus.
Wie unterscheide ich das eine von dem anderen?
Dem Betreiber vorschlagen, auch in den Klassen entsprechende Pläne auszuhängen (schaden kanns ja nicht).
Lehnt er ab, wird Brandschutz wohl eher eine untergeordnete Rolle spielen. Stimmt er zu, kann man davon ausgehen, dass er die Wichtigkeit der Maßnahme (für die Brandschutzerziehung) verstanden hat.
Gruß
Matthias Bußmann