Hallo,
ich habe bei einem Wohngebäude der GK4 das Problem, ob ein im Dachbereich angebrachtes Fenster zur Entrauchung eines Treppenraumes ohne Hilfsmittel öffenbar sein muss.
Konkret liegt das Fenster außerhalb der Reichweite vom Podest des DG aus, kann man das mit einfachen mechanischen Hilfsmitteln (Stock mit Haken, o.ä.) realisieren oder baut man lieber eine Steuerung mit Bedienung im EG und obersten Geschoß ein.
Das Ganze in Bayern, letzte BayBO gilt.
Danke, Markus