Hallo JeSchoppi,
in schwierigen Gebäuden (für welche die WP in der Genehmigung vergessen wurde) wird die Bauaufsicht vom Brandschauer zur Teilnahme eingeladen (hängt aber vom Brandschutztechniker ab).
Auch bei lediglich brandschaupflichtigen Objekten bekommt die Bauaufsicht die Mängelliste und muss diese dann -nach Prüfung- durchsetzen.
Bei wesentlichen Mängeln folgt eine erneute Besichtigung durch die Bauaufsicht und ggf. weiterführende Maßnahmen wie z.B. Forderung nach neuer Baugenehmigung bis Nutzungsuntersagung...
Die Fachkenntisse des Brandschauers spielen hierbei eine wesentliche Rolle!
By the way: die Personalknappheit in den Bauaufsichten führt aber dazu, dass möglichst viele Gebäude bewusst aus der Pflicht zur Wiederkehrenden Prüfung herausgehalten werden, also nicht nur vergessen wurden...
Gruß
Matthias Bußmann