Habe das ganze noch mal "sacken lassen".
Das Konzept wollen wir jetz dahingehend umstellen, dass wir den zweigeschgossigen Büro- und Sozialtrakt in Holztafelbauweise (F30 in allen tragenden Konstruktionen und hochwärmegedämmt) direkt vor das Hallengebäude stellen.
1.) Unmittelbarer Zugang und Einblick in die Halle (T30, F30).
2.) EINE Nutzungseinheit,
3.) EIN Brandabschnitt (1.700 m?), aber
4.) ZWEI Brandbekämpfungsabschnitte (1.550 + 150 m?) mit eigenen Flucht- und Rettungswegen.
5.) Beide Brandbekämpfungsabschnitte beurteilt nach IndBauRL Tab.1:
5.a)Halle K1 => F0,
5.b)Büro- und Sozialräume K1 => F30.
In der IndBauRL wird bei dem Verfahren nach 6 ohne Brandlastermittlung das Thema "Branbekämpfungsabschnitte" nicht erwähnt; Wie wird hier im Forum die Zustimmungsfähigkeit zum dargestellten Konzept gesehen?
Ich bin der Auffassung, dass es bei einer Schutzziel orientierten Betrachtung, für die MENSCHEN im Gebäude keinen wesentlichen Unterschied des Sicherheitsniveaus gegenüber der vorstellbaren alternativen Ausführungen gibt.
A1.) zwei freistehende Baukörper (F0, F30) entsprechend IndbauRL Tab.1;
A2.) Trennung beider Bereiche mittels einer (bauphysikalisch kritischen) Brandwand.
Gruß aus dem sonnigen Norden
Piet