Hallo Archi,
die Antwort steht in der ASR A2.3, Punkt 9:
"Der Arbeitgeber hat für die Bereiche in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, in denen dies die Lage, die Ausdehnung und die Art der Benutzung der Arbeitsstätte erfordern."
Mach Dir Deinen eigenen Reim draus...
Gruß
Werner Müller