Hallo Feuerpfeil,
die Frage bez. des Treppenraumes und Verglasung läßt sich so aus der Ferne nicht beantworten. Hier muss die vorhandene Situation (Abstände zu ungeschützten Öffnungen, vorhandene Brandlasten etc.) im Rahmen des Brandschutznachweises beurteilt werden. Den Knackpunkt, worauf es ankomt "keine Gefährdung im Brandfall", hast du ja selber schon benannt. Dieses muss durch entsprechende Abstände zu ungeschützten Öffnungen oder brennbaren Bauteilen (sicherer Abstand: 5 m; für mich persönlich ein akzeptabler Abstand: 3 m; Mindestabstand: 2,5 m, welche bauordnungsrechtlich nicht geregelt sind, sichergestelt werden...