Hallo Herr Koeppen,
ich denke, dass es alleine von der Art und Geometrie der Hallen/Ställe ankommt;
Die IndBauR kann ich auch abweichend von "klassischer Industrie" anwenden;
so eine Massentierhatung ist doch Agrar-Industrie; also können die Erleichterugnen der InBauR auch genutzt werden;
der IndBau ist doch nur die Erleichtung gegenüber der LBO, da die LBO von relativ kleinzelliger Bauweise und die IndBauR von goßflächigen Räumen mit größeren Raumhöhen und weniger Personen je m? ausgeht, als im Wohnungs- oder Verwaltungsbau;
wo liegt hier Ihr Problem "Brandwand"?
landwirtschaftlich ist doch gewerblich? oder macht Ihr Bauer die Massentierzucht das als Hobby?
das mit dem "landwirtschaftlich" in der LBO soll doch nur vor unzumutbaren Härten schützen, die IndBauR aber doch auch; mit "landwirtschaflich" kommt man noch nicht direkt in den Sonderbau;
die Brandgefahr und die wirksamen Löscharbeiten sind im Prizip doch gleich zu bewerten bei beiden Gebäudearten;
ich sehe hier kein Hindernis, die Ställe n. IndBauR zu betrachten; (übrigens, hier in Bayern die Untere auch nicht!)
mfg
der Feuerteufel