Hallo Forum,
kann mir jemand sagen, wo ich herausfinden kann, ab wann eine Baugenehmigung / Änderung des Brandschutzkonzeptes beantragt werden muss?
Nach meinem Kenntnissstand, wenn eine Nutzungsänderung geplant ist (z.B. eine Werkhalle wird jetzt Bürofläche), soll eine Änderung des BSKonzeptes bei der Baubehörde abgegeben werden.
Eine Änderung der Flucht- und Rettungswege, nur weil eine neu Anlage eingebaut würde, benötigt keine Baugenehmigung, sondern nur Anpassung der Feuerwehrpläne und die Flucht- und Rettungswege.
Oder sehe ich das falsch?
Gruß
bronko