überwiegend offen bedeutet doch ganz eindeutig > 50 Öffnungsanteil...
Andererseits könnte ich mir aber auch eine Argumentation (im Einzelfall) vorstellen, die sich an die GaStellV (hier Bayern) anlehnt,
und für "offen" min. 1/3 der Aussenwandfläche als unverschließbar geöffnet verlangen und dass diese Öffnungen min. in 2 gegenüberliegenden Wänden mit nicht mehr als 70 m Abstand liegen müssen.
Stefan Blümel