Hallo -
jetzt mal Butter bei die Fische :)
habe mir gerade mal die Garagenverordnung NRW angeschaut
(und die ist schon auch eine Extrawurst gegenüber den anderen Bundesländern...), und dort müssen die nichttragenden Außenwände der vorliegenden Großgarage entweder "A" sein oder "F30-AB" - wenn ich letzteres richtig gelernt habe, heißt das "F30 und in den wesentlichen tragenden Teilen nichtbrennbar" (tragend natürlich hier in Bezug auf die Selbsttragfunktion der Außenwand gemünzt) - also müßte es hier, wenn es nur eine HolzVERKLEIDUNG ist, und die Unterkonstruktion oder tragende Wandschale, nichtbrennbar ist, vorschriftskonform in NRW sein...
??
Michael Koeppen