Feuer-Hewi hat völlig Recht.
Drehtürantriebe sind heutzutage völlig üblich und eigentlich unkompliziert, wenn man bei der Planung alles berücksichtigt. Eine Anfrage bei den großen Herstellern hilf auch weiter, die können i.d.R. Verarbeiter benennen, die für sie diese Anlagen montieren und in Betrieb nehmen.
Die Inbetriebnahme und später die jährliche (kostenpflichtige) Wartung dürfen nicht vergessen werden. Haben oft schon erlebt, dass das einfach der Metallbauer bzw. Türmonteur mitmacht, obwohl der nicht dafür autorisiert ist. Oder die Inbetriebnahme "vergessen" wird.
Wichtig ist, bei der Planung und Produktion der Tür nicht zu vergessen, dass da ein Drehtürantrieb ran soll.Das muss vorher klar sein, da z.B. E-Öffner oder Kabelkanal in der Tür bei Brandschutztüren nicht nachrüstbar sind.
Zu empfehlen ist ein E-Öffner, Motorschloss ist deutlich teurer. Die Tür könnte natürlich auch (z.B. nachts) abgeschlossen werden, da kann eine Rückmeldung (z.B. Riegelschaltkontakt) den Antrieb abschalten.
Auch beachten:
-maximal mögliche Flügelbreiten bzw. Bandabstand
-Kabelzuleitung und ggf. Kabelübergang in die Tür (z.B. auch bei 2-flg. Türen)
-liegt die Tür im Fluchtweg? Dann sind Besonderheiten zu beachten.
-Ansteuerung über Radar oder Taster möglich
-Sicherheitssensorleisten ggf. nicht vergessen
Die Tür kann der Türenlieferant "vorgerüstet" für den entsprechenden Antrieb bestellen bzw. liefern und ein anderes (z.B. vom Hersteller autorisiertes) Unternehmen kann dann den Antrieb anbauen und in Betrieb nehmen. Funktioniert bei uns hervorragend!
Aber: ein Antrieb ist immer noch teurer als z.B. ein Freilauftürschließer (Feststellanlage mit Freilauffunktion). Hängt natürlich davon ab, wieviel Komfort man den Bewohnern bieten möchte und was man bereit ist zu investieren. Freilauftürschließer schließen zwar im Auslösefall die Türen, sonst könnten die aber offen stehen, was bei einer Schleuse wohl eher nicht so schön ist (Luftdurchzug, Abgase?). Der Drehtürantrieb schließt die Tür nach jedem Durchgang wieder (von der Stellung "Daueroffen" mal abgesehen).
Die preisgünstigste Alternative, nämlich einen üblichen Obentürschließer zu verwenden führt in 99,9% aller Fälle dazu, dass die Türen durch die Bewohner/Nutzer festgekeilt wird oder der OTS ausgehängt wird. Das kann nicht gewollt sein. Geld ausgeben muss man also, auch wenn der Bauherr das nicht will.