Hallo Fachplaner,
Ich habe folgendes Problem, welches ich gern zu Diskussion stellen würde.
Ein ebenerdige, eingeschosssige Industriehalle ca. 56 m breit, max. 20 m tief und 5 m hoch mit einer Grundflächen von ca. 1000 m2 soll mit einer Stahltragkonstruktion, F0-A, gebaut werden. Sodann mit Trapezblechdach (F0-A) plus Wärmedämmung plus Harte Bedachung.
Gemäß MIndBauRL, Abschnitt 6, Tab. 1, ohne BMA, sind mindestens 5 % Wärmeabzugsflächen (nach DIN 18230-1), ein zu bauen.
Teilbereiche sind als Bürobereiche (Trockenbauwände bis unter Dachtrapezblech), mit einer Akustikdecke versehen.
Ca. 50 % der Halle (550 m2) ist für eine Lebensmittelverarbeitung, mit vielen kleinteiligen Räumen, übrigens alle Räume unter 200 m2, mit den üblichen Stahl-PUR-Stahl-Sandwichelementen, B1, in Wand und Zwischendecke geplant.
Auf der Paneelzwischendecke liegen die üblichen Installationen (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro).
Darüber sodann im Dach die RWA, welche aus hygienischen Gründen ohne "Schacht" zu den Verarbeitungsräumen ausgebildet sind.
Die Stahltragkonstruktion der Halle ist komplett außerhalb der eingebauten Paneelbaues (Stützen aus hygienischen Gründen mit Paneelen verkleidet).
Wärmezuluftflächen über Türen und Tore, ev. "andere" RWA.
Frage:
Wie ist für den Nachweis der 5% Wärmeabzugsflächen nach DIN 18230-1 mit den Zwischendecken umzugehen? Insbesondere mit der F0-B1 Stahl-PUR-Stahl-Paneeldecke, welche ja im Brandfall erst durchbrennen müßte bevor die RWA im Dach auslösen.
Kann die Zwischendecke ignoriert werden, da Sie ja nicht nur den WA vom Brandherd schottet, sondern auch den Stahltrahbinder (die F0-B1 Sandwichwände schotten sodann die Hallenstahlstützen vom Brandherd).
Bin mir da etwas unsicher? Gibt es Erfahrungen?
Grüße und Dank im Voraus
Ralf Thieme