Hallo Herr Schächer, hallo Herr Lammer,
Ihre Unterstützung schätze ich sehr. Trotzdem habe ich noch eine Anmerkung bzw. Frage:
Wenn eine Anforderung bewußt aus der Anlage 1 der HBO gestrichen worden ist, darf man Sie dann über die Generalklausel (§ 13 HBO) einfordern? Das würde ja bedeuten, der Gesetzgeber könnte sich aus allen heiklen Fragen zurückziehen und alle Verantwortung den Planenden zuschieben, oder?
Ich bin mir meiner Verantwortung als Planer sehr bewußt. Dennoch besteht doch für meinen Bauherren ein Rechtsanspruch zu bauen, es sei denn sein Vorhaben wird durch Vorschriften eingeschränkt.
Der konkrete Fall sieht so aus: Der Balkon ist nur vor einer einzigen Öffnung (Balkontür) und nur im EG geplant.
Ich sehe eine Gefahr des Brandüberschlages eher durch die Möblierung des Balkons. Und die brennt, egal, ob die Konstruktion darunter aus Holz oder Stahl ist. (Mit Holzkonstruktion brennt´s vielleicht länger).
Freundliche Grüße
Silke H.