wie groß ist denn der Büro-Bereich? - das kann von sich aus schon bedeuten, daß das Gebäude als Sonderbau angesehen werden muß (kommt auf die Größe an).
Bestandsschutz - ja, das gibts wohl - aber nur, wenn das Gebäude in den wesentlichen Elementen und Sicherheitseinrichtungen dem genehmigten Zustand entspricht - das wäre das erste Gebäude in diesem Alter, bei dem das so wäre (zumindest wäre das ein ganz seltener Fall) - idR sind die Baugenehmigungen damals auch schon ganz detailreich gewesen, was die Sicherheitsanforderungen angeht - es hat sich nur selten jemand wirklich daran gebunden gefühlt - UND - in der Zwischenzeit ist so manches davon in Vergessenheit geraten und die Betreiber haben sich nicht drum gekümmert, irgendwas geändert, etc - UND es gibt jetzt im EG keinen Wohnbereich mehr, sondern eine Büronutzung - also eine weitere Nutzungseinheit mit anderem Charakter - das allein würde erst mal eine Neubewertung nötig machen....
Um sicher zu gehen, sollte man jemand fachkundiges beauftragen um ein Brandschutzkonzept zu erstellen - daraus wird dann auch hervorgehen, um was für eine Gebäudeklasse es sich jetzt handelt und ob es ein Sonderbau (geworden) ist oder nicht.
mA kann man hier nicht mehr vor Bestandschutz sprechen.
auch damals schon waren Leitungen in Gängen nur sehr beschränkt erlaubt - wenn da größer verkabelt wurde, ist das mit Sicherheit mit der alten Genehmigung nicht mehr gedeckt - heute sind ja in Gängen ausschließlich Kabel zur Versorgung der Gänge erlaubt, alles andere muß brandschutzgeschottet sein.
Gruß
vom StäBü