Zitat von M. Bußmann: "Soweit mir bekannt, stellt es inzwischen einen Straftatbestand dar, wenn Feuerwehren ohne geeignete Rückflussverhinderer Hydranten für Löschwasserzwecke nutzen. Unsere Feuerwehren sind damit meines Wissens bislang nicht ausgerüstet. Gibt es dazu Erfahrungen?"
Zitat von S. Schmeisser: "bezüglich Feuerwehr/Trinkwasserschutz: Diese Problematik wurde schon in diversen Fachzeitschriften (u.a. vfdb- Zeitschrift 4/10 oder FW.-Magazin 5/11) ausführlich behandelt, getan hat sich aber nicht viel. Zumindest wäre mir nicht bekannt, dass mittlerweile die technischen Lösungen wie der "freie Einlauf" bei Löschfahrzeugen oder die entsprechenden Armaturen bei den Beladelisten, in der Normung berücksichtigt wurden."
Zitat von wockwas: "Hallo Herr Bußmann, zu Ihrem letzten Absatz kann ich Ihnen eine sehr interessante Diskussion im Forum Feuerwehr.de empfehlen. Bei der Suche einfach Rückflussverhinderer eingeben. Wie es scheint, gibt es dafür (noch) keine verwertbaren Antworten."
Zitat von C. Lammer: "Das Thema Feuerwehr/ Trinkwasserschutz wurde bisher vielfach so interpretiert, dass die Feuerlöschkreiselpumpen als "Rückflussverhinderer" angesehen wurden. Deshalb haben auch viele Feuerwehren so ausgebildet, dass selbst bei ausreichendem Druck im Netz trotzdem die Löschwasserförderung über die Pumpe zu erfolgen hat. P.S. Die bei vielen WVU zu mietenden Standrohre mit Zähler (für Baustellen, Feste etc.) - haben die einen Rückflussverhinderer?"