Hallo Herr Bußmann,
ich bin da aus Erfahrung etwa pedantisch.
Die DIN 4844 legt nur fest, wie das Zeichen aussehen (Farbe und Form) muss - sonst nichts.
Obwohl ich Sie verstanden habe, bleibt für mich trotzdem die meine obige Frage: Muss die Rettungszeichenleuchte einschlägigen Normen erfüllen? Wie ist die Überwachung? Wenn keine technische Einrichtung zur Überwachung vorhanden, wie erfolgt sie dann und aufgrund welcher Grundlage? Muss die Engergieversorgung ggf. in Funktionserhalt sein? ...
Bei einer Sicherheitsbeleuchtung sind diese Fragen alle geklärt ...
So ein "Lämpchen" ist zwar schnell angeschraubt, wenn es aber in 5 Jahren noch funktionieren muss, habe ich bei den "Bastellösungen" so meine Zweifel.
Ein Vorschlag wäre zum Beispiel vorzugeben, dass die Rettungszeichenleuchten gemäß EN 1838 mit Einzelbatterieversorung und mit örtlicher Überwachung auszuführen sind.
Gruß
C. Lammer