Autor: Hallo Herr Lehmann
Ich denke in diesem Fall ist erst einmal zu klären, ob das Kunststoff in dieser Art und Weise bzw. in dieser Scheune lagern darf (Stimmt die Menge?, sind die Brandwände bei einer best. Menge i. O.?, etc.).
In Bayern gibt es hierzu ein Richtlinie über die Lagerung von Kunststoffen. Hierbei ist das Ziel, bei einem Brand solch eines Lagers die Ausbreitung von Feuer vorzubeugen und wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen.
So ist also erst einmal wichtig zu klären, darf Kunststoff dort gelagert werden? (aktuelle Baugenehmigung reinschauen).
Ich kenne selber grundsätzlich keine Anforderung, dass ein Abstand behördlich gefordert wird, jedoch haben wir hier bei BMW immer die Versicherung im Nacken. Diese schreiben doch immer wieder Abstände von Lagergut von Gebäuden vor.
Unabhängig von der Behörde sollten Sie auf alle Fälle Ihre Brandschutzversicherung fragen (ich hoffe doch Sie haben eine).
mfG
Rupi