Ist die Türe denn überhaupt gleichwertig (z.B. hinsichtl. der Rauchdichtigkeit) oder Besser als die erforderl. T30-RS?
Aus meiner Sicht gibt´s ja 2 Aspekte: zum einen die inhaltliche Erfüllung der Anforderungen und zum anderen der formale Nachweis im Rahmen unserer lokalen Vorschriften.
Ohne ersteres uneingeschränkt nachgewiesen und dokumentiert zu haben, würde ich mich gar nicht erst auf das Verfahren einlassen...
Erfüllt oder übertrifft die Türe inhaltlich jedoch tatsächlich alle nach deutschem Recht an sie zu stellenden Anforderungen, könnte ich mir rein theoretisch in Absprache mit dem Prüfer eine entspr. Festlegung im Brandschutzkonzept vorstellen.
Aber wahrscheinlich wird nur der Nachweis möglich sein, dass die Türe der jeweiligen ÖNorm entspricht, nicht jedoch, dass dies in jeder Hinsicht gleichwertig mit den Anforderungen gem. DIN 4102 und 18095 ist.
Und schon hat jeder Prüfer (und vorher schon der Planer) das Problem, dass er die Auswirkungen einer Abweichung nicht vollumfänglich bewerten kann.
Kurz: ich als Fachplaner, Bauherrnvertreter, Bauleiter, Käufer o.ä. würde die Türe nur mit ZiE akzeptieren.
Stefan Blümel