Hallo Herr Schäfer,
vielleicht sollten wir noch einmal zusammenfassen (für Regelbauten):
Fall 1:
Aufzug im Treppenraum, Zugänge im Trppenraum
-> keine Fahrschacht notwendig, keine Entrauchung, keine Anforderung an Türen
Fall 2:
Aufzug im Gebäude, Zugänge über den Flur
-> Fahrschacht notwendig, Fahrschachttüren nach DIN 18090, DIN 4102-5 oder EN 81-58, Entrauchung
Fall 3:
Aufug im Treppenraum, Zugänge über die NE
-> Fahrschacht notwendig, Fahrschachttüren nach DIN 18090, DIN 4102-5 oder EN 81-58, Entrauchung (wie Fall 2)
oder
-> kein Fahrschacht (wie Fall 1); jedoch (Vorsatz-)Türen entsprechend der Wandqualität des Treppenraumes
Fall 4:
Aufug im Treppenraum, Zugänge über notwendige Flure
-> Fahrschacht notwendig, Fahrschachttüren nach DIN 18090, DIN 4102-5 oder EN 81-58, Entrauchung (wie Fall 2)
oder
-> kein Fahrschacht (wie Fall 1); jedoch (Vorsatz-)Türen entsprechend der Zugangstüren zum Treppenraum
Haben wir jetzt alles?
Gruß
C. Lammer