Meine Interpretation dazu:
Die ASR´s sind Regeln und haben
keinen gesetzlichen Charakter. Die DIN 18065 "Gebäudetreppen"
ist bauaufsichtlich eingeführt ist umzusetzen. Danach ist die Treppe mit mind. 1 m Breite ausreichend. Von der ASR kan man abweichen -> Gefährdungsbeurteilung. Das 2 Kinder auf einer 1 m breiten Treppe nebeneinander gefahrlos laufen können, ist glaube ich nachvollziehbar und somit begründbar. Somit sehe ich keine Probleme, so eine Treppe auch unter Berücksichtigung der ASR umzusetzen! Weitere Forderungen nach einer breiteren Treppe, bspw. aus der GUV-Vorschriften, sind mir nicht bekannt.