Autor: Rainer Thieme Hallo Herr Ehlert,
mir schienen die Türen hervorragend geeignet für eine Aufbereitung auf das Schutzziel RS. Für den Schallschutz müssen Sie da ohnehin etwas machen. Dann machen Sie Dichtungselemente gleich für eine Temperaturbeständigkeit von 200°C und bauen eine flächendeckende BMA. Dann stellen Sie einen Antrag auf Abweichung. Wenn Ihr Denkmalschutz nicht umfällt und sagt, dass die Türen nun doch raus können, kann ich mir nicht vorstellen, dass man das Ihnen verwehrt.
Natürlich können die Türen formell zu einer rauchdichten Tür nach DIN 18095 umgearbeitet werden. Dann brauchten zwar keinen Antrag auf Abweichung zu stellen, Sie benötigen aber eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE), da ein ABZ/ABP sicherlich nicht erteilt wird. Die ist aber teuer und zeitaufwendig, Die Abweichung erteilt die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde, während die ZiE die obere Bauaufsichtsbehörde erteilt. Mit dem o.g. Vorschlag umgehen Sie die ZiE , sind aber baurechtlich auch sauber.
Denken Sie auch an die Trennwände, sicher haben Sie Fachwerkbau!
Gruß Rainer
Anmerkung für das Forum ? Wie denken Sie darüber?
Die Beherbergungsverordnung hat m.E. ein Mango oder es ist so gewollt.
Rauchmelder sind nur im Flur gefordert, Nun habe ich aber zu den Zimmern RS Türen.
Der Brand kann in der Regel nur aus einem Zimmer kommen. Rein theoretisch gelangt der Rauch erst bei Versagen der RS Tür in den Flur und kann Alarm auslösen. Das sind dann schon > 200°C und wird wohl für eine Person in dem Raum nicht bekömmlich sein.
Ist das tatsächlich übersehen worden, oder geht der Gesetzgeber vom gesellschaftlichen Risiko aus und nimmt das hin, dass hier eine Person da Leben aushauchen kann.
Solange ich da keine Antwort darauf habe lasse ich in Hotels generell flächendecken BMA errichten. Oft ist dann der Bauheer zu Bauaufsicht gelaufen und hat meine Forderung mit dem Argument, dass das nur für den Flur gefordert ist unterwandert.