In einem Schwimmbad ist ein Raum für Chlosgaschemikalien in Liefergebinden geplant. Gelagert werden sollen ca. 60 l, ausschließlich nicht brennbare Chemikalien (Natriumhypochlorid, Salzsäuse, Polyaluminiumchlorid). Aus dem Bestand begründet gestaltet sich eine ordnungsgemäße Abtrennung mit Feuerwiderstand zum benachbarten Raum (Schwimmbadtechnik) als schwierig.
Halten Sie eine brandschutztechnische Abtrennung für erforderlich? Ich bin inzwischen zu der Überlegung gekommen, dass eine bauliche dichte Abtrennung (da ätzende Stoffe und keine brennbaren/explosiven) genügen müsste.
MfG, N. Ludwig