Hallo zusammen,
habe folgende Frage:
besteht grundsätzlich die Möglichkeit eine Holztreppe im notwendigen Treppenraum (GK3) als raumschließendes Bauteil in F30-B auszuführen?
Und wie ist der Nachweis darüber zu erbringen?
Zur Situation:
Gebäude in Massivbauweise, GK3, die Treppe führt vom EG zu OG und ist gleichzeitig die Decke (Raumabschluß)zum KG.
Gruß
S. Schmidt