Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
bei einem Anbau an ein bestehendes Reihenendhaus (GK3) direkt bis zur Grundstücksgrenze bin ich auf folgende Fragen gestoßen:
1. Es ist eine Wand anstelle Brandwand erforderlich. Ist es möglich über eine Abweichung an dieser Wand anstelle einer Brandwand eine Fensteröffnung zu erstellen, wenn dies nicht öffenbar verschlossen wird und eine F90 Verglasung aufweist?
Auf dem anschließenden Grundstück stehen erdgeschossige Garagen bis an die Grundstücksgrenze.
2. Auf dem Anbau (EG+OG) wird eine Dachterrasse entstehen, die entsprechend direkt an die Gebäudegrenze reicht. Ist es ausreichend die Brüstung aus nichtbrennbarem Material auszuführen oder welche Anforderungen habe ich an das Geländer bzw. die Brüstung der Dachterrasse sonst?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Klaus