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Brandschutz im Kino
Benutzer_2197
Hallo Kollegen,
in einem Bestandsgebäude (Wohngebäude,5-geschossig, Blockbebauung) soll ein Kino im 1.OG erweitert werden (ca. 350 Personen insgesamt). Einen Blitzschutz gibt es bisher nicht. Ist für die Versammlungsstätte ein Blitzschutz erforderlich und muß er nachgerüstet werden?
Ehl
Benutzer_822
"wenn eine erhebliche Gefährdung für Personen eintreten kann" heißt in einer Versammlungsstätte, daß eine g r ö ß e r e Zahl Personen getroffen werden kann. Ist das im 1. OG (unter dem 5. OG) der Fall ? Haut der Blitz durch das Elektrosystem durch ? Das würde ich mit Überspannungssicherungen schützen, ist effektiver und günstiger ... mfg Schächer
clammer
Auch wenn in Berlin nicht explizit übernommen, hier der § 14 Absatz 4 der MVStättV:
"Versammlungsstätten müssen Blitzschutzanlagen haben, die auch die sicherheitstechnischen Einrichtungen schützen (äußerer und innerer Blitzschutz)."
Gruß
C. Lammer
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