Da ich neu im Forum bin, erst einmal guten Tag an alle, die hier den Ratsuchenden immer wieder weiterhelfen.
Nun mein Problem
Für ein eingeschossiges langgestrecktes Gebäude (6 Arbeitsplätze - die Erschließung erfolgt mittig an der Längsseite) waren zusätzlich zur eigentlichen Erschließung zwei ebenerdige Rettungstüren an der Rückseite des Gebäudes erforderlich. Diese beiden Rettungstüren führen direkt ins Freie.
Bei Rettungsweg ?Tür 1? folgt unmittelbar nach der Rettungstür ein kleines Podest (1,5x1,5 m) aus Pflastersteinen, an den ein kleiner Stichweg (lose Schüttung, leichtes Gefälle) von ca. 2-3 m Länge anschließt, der in einer unbefestigten Grünfläche (Wildwuchs) endet.
Bei Rettungsweg ?Tür 2? folgt unmittelbar nach der Rettungstür ebenfalls ein kleines Podest (1,5x1,5 m) aus Pflastersteinen, an den wiederum ein kleiner Stichweg (lose Schüttung, leichtes Gefälle) von ca. 2 m Länge anschließt, der dann aber auf einem befestigten Kanalschacht ( 2 x 3m) endet. Dieser Schacht liegt ca 60 cm über dem umliegenden Niveau. Die Böschung ist eine lose Sandschüttung, es folgt wiederum eine unbefestigte Grünfläche (Wildwuchs).
Über diese unbefestigte Grünfläche könnte man sich im Gefahrenfalle bis zu befestigten Gelände ?durch die Büsche schlagen?.
Nach ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan , Nr. 6, Abs. 5
?muss der Bereich so gestaltet und bemessen sein, dass sich kein Rückstau bilden kann und alle über den Fluchtweg flüchtenden Personen ohne Gefahren, wie. z.B. durch Verkehrswege oder öffentliche Straßen, aufgenommen werden können.?
Das Ende von den beiden Fluchtwegen endet wie gesagt mitten im unbefestigten Gelände. Evtl. Rettungsfahrzeuge können dort nicht hingelangen. Bauordnung Berlin und die ASR?s sagen leider nichts über die Anforderungen oder Qualität solcher Rettungswege im Freien aus.
Nun meine Fragen, für die ich leider keine Lösungen gefunden habe
1: Wie weit muss sich ein solcher Rettungsweg vom Gebäude entfernen?
2: Zwischen befestigtem Kanalschacht und Stichweg gibt es einen Höhenunterschied von 2 cm. Ist eine solche ?Stolperkante? zulässig?
3: Reichen außen über den Fluchttüren angebracht Beleuchtungen, die sich nur im Notstromfalle automatisch einschalten aus, um den ?Fluchtweg? zu beleuchten, oder bedarf es hier einer eigenständigen Beleuchtung dieser kleinen Fluchtwege im Freien?