Hallo Frau Ludwig,
es ist nicht gänzlich "verboten", aber das Problem sind m.E. hier die Kleinkinder, die größeren gehen auch ganz gut die gewendelte Treppe runter.
Die U3-Kinder sollten ja im EG sein, können diese nicht einen eigenen 2.Ausgang ins Freie bekommen?
In Sachsen gibt es Hinweise der Obersten Bauaufsicht für Treppen in Kita, wonach grundsätzlich gerade Treppen zu machen sind, und wenn dies nicht oder unter erheblichen Schwierigkeiten möglich ist, auch Treppen mit gewendelten Läufen, im Einzelfall auch Spindeltreppen, möglich sind.
Der Versicherungsträger in Sachsen schließt gewendelte Treppen auch nicht absolut aus, z.B. heißt es in dessen Checkliste dazu (Unfallkasse Sachsen, GUV-SI 8459): "Beträgt bei Treppen mit gebogenen Läufen die Auftrittsbreite der Stufen an der schmalsten Stelle mind. 23 cm und in 1,25 m Entfernung max. 40 cm?"
M. Koeppen